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  PSYCHOLOGISCHE Diagnostik

Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung

Gemäß dem geltenden Waffengesetz (1996) benötigen BewerberInnen für eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) ein waffenpsychologisches Gutachten, welches der Behörde vorzulegen ist.

Als Klinische Psychologin kann ich Ihnen diese Leistung rasch und fachkundig anbieten.

Der Formulierung des §1 der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung entsprechend, bin ich als Begutachtungsstelle für waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung beim Bundesministerium für Inneres gelistet.

DAS

 Gutachten

Das Gutachten muss Aufschluss darüber geben, ob Sie dazu neigen,
„insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden”
(§ 3 Abs 1 1.WaffV).

waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung

Ablauf des Gutachtens

  1. Anamnesegespräch

  2. Explorationsgespräch

  3. Testpsychologische Untersuchung

Lebensmotto

Die Kosten sind gesetzlich geregelt und betragen € 236,00. 

Sollte kein positives Gutachten erstellt werden können, ist die Begutachtungsstelle gemäß § 8 Abs. 7 WaffG verpflichtet, unverzüglich eine Meldung an Ihre Behörde zu erstatten. Dies hat eine Sperrfrist für sechs Monate zur Folge. Erst nach Ablauf der Frist, kann ein erneutes waffenpsychologisches Gutachten von der zuständigen Behörde für die Antragsstellung verwertet werden.
Auf Ihren Wunsch hin, kann nach einem negativen Gutachten auch eine weiterführende psychologische Untersuchung durchgeführt werden. Die Kosten richten sich nach dem Umfang und werden individuell vereinbart.

Wichtige Hinweise
FÜR IHREN TERMIN

  • Kommen Sie ausgeruht zum Termin.

  • Vermeiden Sie am Vorabend vor der Überprüfung den Konsum von Alkohol.

  • Bitte nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikamente ein (z.B. Blutdruckmittel), keinesfalls aber Beruhigungsmittel oder Ähnliches, da diese zu einer Beeinträchtigung führen könnten.

  • Sollten Sie eine Lesebrille benötigen, bringen Sie diese auch zum Termin mit.

  • Lichtbildausweis mitbringen, er ist Voraussetzung zur Ausstellung des Gutachtens!

 

Sie haben Interesse?

 

 

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