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Wissenswertes

Erstgespräch & Dauer der Behandlung

Im Erstgespräch besprechen wir zunächst Ihre aktuelle Situation und Ihr Anliegen. Dabei lernen Sie meine Arbeitsweise kennen. Für den Erfolg einer Diagnostik, Beratung oder Behandlung ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen KlientIn und Psychologin sehr wichtig. 

Grundsätzlich gilt für die Dauer einer Beratung oder Behandlung: so kurz wie möglich jedoch so lange wie nötig.

 

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Kosten & Rückerstattung

Eine Einheit dauert 50 Minuten. Je nach Anliegen kann auch eine Doppeleinheit vereinbart werden.

 

Erstgespräch (70 Min):  € 120

Einzelgespräch: € 105

Walk and Talk:  € 105

Online-Beratung:  auf Anfrage

 

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Termin in Bar.

 

Eine Verrechnung mit den Kassen ist seit 01.01.2024 möglich: Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 € (Stand 05/2024).

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Absageregelung

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, wäre es für mich hilfreich wenn Sie den Termin absagen. Nach dem Motto „je früher desto besser“ ermöglichen Sie mir durch rechtzeitige Terminverschiebung oder Terminabsage, den Gesprächstermin an eine andere bedürftige Person zu vergeben.

Terminabsagen können kostenfrei bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gemacht werden. Ich bitte um Verständnis, dass bei späteren Terminabsagen das Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt wird. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

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Handeln & Behandeln

nach dem Psychologengesetz (2013) 

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Verschwiegenheitspflicht

Jeder Kontakt mit mir wird vertraulich behandelt.

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Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin bin ich entsprechend § 37 Psychologengesetz zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

 

Die Verschwiegenheitspflicht darf grundsätzlich nur dann gebrochen, werden, wenn das unbedingt notwendig ist, um eine akute Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von einer bestimmten Person abzuwenden. Sollte ich erfahren, dass eine Person in Gefahr ist, sich selbst oder anderen etwas anzutun, muss ich die Verschwiegenheit brechen und Hilfe mobilisieren. Jedes Leben ist wertvoll!

 

 

 

Dokumentationspflicht

Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin habe ich entsprechend §35 Psychologengesetz über jede von mir gesetzten klinisch und/oder gesundheitspsychologischen Maßnahme Aufzeichnungen zu führen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden alle Unterlagen der Patientenakte zehn Jahre lang sicher archiviert und danach vollständig und fachgerecht vernichtet.  Ich versichere, dass Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.

Kontakt im Notfall

Im akuten Fall steht Ihnen das nächstgelegene Krankenhaus als Anlaufstelle oder nachstehende Kontakte zur Verfügung. Betroffene und Angehörige bekommen hier rund um die Uhr rasch, kostenfrei und unbürokratisch Unterstützung und Hilfe.

 

Krisenhilfe OÖ: 

Telefon: 0732 2177
Website: www.krisenhilfeooe.at

 

Telefonseelsorge:

Telefon: 142

Website: www.telefonseelsorge.at

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